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   BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68   

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BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68 (https://dejure.org/1970,1308)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1970 - V ZR 4/68 (https://dejure.org/1970,1308)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1970 - V ZR 4/68 (https://dejure.org/1970,1308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest - Nichtberücksichtigung eines vermeintlich höheren Grundstückswertes durch das Gericht - Gültigkeit und Verbindlichkeit von durch den Bevollmächtigten mündlich getätigten Äußerungen - Maßgeblichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1971, 39
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Soweit das Berufungsgericht hinsichtlich der Verbindlichkeit der R.'schen Zusicherungen in erster Linie auf das Vorhandensein eines "Bindungswillens" abgestellt hat, ist übersehen worden, daß es für diese Frage nicht so sehr auf R.s Vorstellungen und Absichten als vielmehr auf den objektiven Inhalt seiner Erklärungen ankam, so wie er sich einem unbefangenen Betrachter darstellte; maßgebend ist nicht der im Inneren verbliebene Wille, sondern dass was als solcher nach außenhin erklärt wird (BGHZ 37, 79, 92) [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60].
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Daß die Vereinbarungen in § 3 des Erbbauvertrages vom 27. Februar 1959, aus denen der Kläger seinen Anspruch auf erhöhte Erbbauzinszahlung herleitet, nicht der Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO zuwiderlaufen, wonach die Zinshöhe im voraus fest für die ganze Erbbauzeit bestimmt sein muß, hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen; denn das Bestimmtheitserfordernis gilt nur für den durch Grundbucheintrag dinglich gesicherten Erbbauzins und hindert die Vertragspartner nicht, mit schuldrechtlicher Wirkung eine Anpassung der Zahlungsverbindlichkeit an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse zu vereinbaren (BGHZ 22, 220; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048, 1049).
  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Denn nach dem ersichtlichen Willen der Vertragschließenden sollte der zu bestellende Gutachter nicht, wie ein Schiedsrichter, urteilsmäßig über die vom Beklagten geschuldete Leistung entscheiden; seine Aufgabe war vielmehr, ein "Tatbestandselement", nämlich den derzeitigen Grundstückswert, zu ermitteln und verbindlich - mit der Möglichkeit richterlicher Nachprüfung gemäß § 319 BGB - für die Parteien festzustellen (BGHZ 6, 335; 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]).
  • BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an drei Flurstücken - Unwirksamkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Frei von rechtlichen Bedenken ist ferner der Standpunkt des angefochtenen Urteils, die genannte Vertragsklausel bleibe in ihrer Wirksamkeit unberührt durch § 3 Satz 2 WährG und bedürfe - da nach ihr die Höhe der geschuldeten Leistung nicht unmittelbar von einer Änderung der vorgesehenen Bezugsgröße abhängt, sondern erst durch eine weitere selbständige Maßnahme ("Neufestsetzung") ermittelt werden muß - keiner Genehmigung durch die Landeszentralbank (Urteile des Senats vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f, und vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 565).
  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 178/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Denn genehmigt wurde der Vertrag mit dem Inhalt, wie er sich objektiv darstellt und erforderlichenfalls im Wege richterlicher Auslegung festzustellen ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1964, V ZR 178/63, WM 1964, 906, 908).
  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69

    Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung -

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Frei von rechtlichen Bedenken ist ferner der Standpunkt des angefochtenen Urteils, die genannte Vertragsklausel bleibe in ihrer Wirksamkeit unberührt durch § 3 Satz 2 WährG und bedürfe - da nach ihr die Höhe der geschuldeten Leistung nicht unmittelbar von einer Änderung der vorgesehenen Bezugsgröße abhängt, sondern erst durch eine weitere selbständige Maßnahme ("Neufestsetzung") ermittelt werden muß - keiner Genehmigung durch die Landeszentralbank (Urteile des Senats vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f, und vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 565).
  • BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52

    Kleinsiedlung

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Denn nach dem ersichtlichen Willen der Vertragschließenden sollte der zu bestellende Gutachter nicht, wie ein Schiedsrichter, urteilsmäßig über die vom Beklagten geschuldete Leistung entscheiden; seine Aufgabe war vielmehr, ein "Tatbestandselement", nämlich den derzeitigen Grundstückswert, zu ermitteln und verbindlich - mit der Möglichkeit richterlicher Nachprüfung gemäß § 319 BGB - für die Parteien festzustellen (BGHZ 6, 335; 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 79/67

    Kopplung der Erbbauzinshöhe an das Gehalt eines Staatsbeamten

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Daß die Vereinbarungen in § 3 des Erbbauvertrages vom 27. Februar 1959, aus denen der Kläger seinen Anspruch auf erhöhte Erbbauzinszahlung herleitet, nicht der Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO zuwiderlaufen, wonach die Zinshöhe im voraus fest für die ganze Erbbauzeit bestimmt sein muß, hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen; denn das Bestimmtheitserfordernis gilt nur für den durch Grundbucheintrag dinglich gesicherten Erbbauzins und hindert die Vertragspartner nicht, mit schuldrechtlicher Wirkung eine Anpassung der Zahlungsverbindlichkeit an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse zu vereinbaren (BGHZ 22, 220; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048, 1049).
  • BGH, 24.09.1969 - VIII ZR 49/68

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Vertretungsmacht eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das den objektiven Vollmachtrahmen überschreitende Verhalten seines Vertreters (zwar nicht kannte, es aber) bei pflichtmäßiger Sorgfalt hätte kennen und verhindern können und wenn der Vertragsgegner nach Treu und Glauben der Meinung sein durfte, daß dem Vertretenen die Vollmachtüberschreitung bei verkehrsüblicher Sorgfalt nicht verborgen bleiben konnte (BGH Urteil vom 24. September 1969, VIII ZR 49/68, WM 1969, 1301, 1302 mit Nachweisen).
  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 63/65

    Bestellung von Erbbaurechten - Entrichtung von Erbbauzinsen für Erbbaurechte -

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
    Frei von rechtlichen Bedenken ist ferner der Standpunkt des angefochtenen Urteils, die genannte Vertragsklausel bleibe in ihrer Wirksamkeit unberührt durch § 3 Satz 2 WährG und bedürfe - da nach ihr die Höhe der geschuldeten Leistung nicht unmittelbar von einer Änderung der vorgesehenen Bezugsgröße abhängt, sondern erst durch eine weitere selbständige Maßnahme ("Neufestsetzung") ermittelt werden muß - keiner Genehmigung durch die Landeszentralbank (Urteile des Senats vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f, und vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 565).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Das Berufungsgericht hat auch keine außerhalb der Vertragsurkunde liegenden Umstände außer Betracht gelassen, die für die Auslegung dieser Vereinbarung von Bedeutung sein könnten (vgl. zu deren Berücksichtigung u.a. BGH, Urt. v. 30. Oktober 1970 - V ZR 4/68, WM 1971, 39, 42; Urt. v. 20. Dezember 1974 - V ZR 132/73, DB 1975, 442).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 12 U 812/15

    Schadenersatzansprüche bei unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung und

    Als relevante Begleitumstände sind insbesondere die Vertragsverhandlungen der Parteien (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.1970 - V ZR 4/68, WM 1971, 39, 40), (auch spätere) Erklärungen der Parteien über den Inhalt des Rechtsgeschäfts (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879) sowie auch und vor allem die bestehende Interessenlage (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1980 - VIII ZR 300/79, NJW 1981, 1549, 1550) zu berücksichtigen.
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Solche außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände können in die Auslegung einbezogen werden, soweit sie für den Erklärungsempfänger einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urt. v. 30. Oktober 1970 - V ZR 4/68, WM 1971, 39, 42; v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 f [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]; v. 23. Februar 1987 - II ZR 183/86, BGHR BGB § 133 - Wille 1).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16

    Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden

    Mit einem Schiedsvertrag ist es - im Gegensatz zu einer Schiedsgutachtenabrede, nicht vereinbar, wenn die Entscheidung der Schiedsrichter über die Möglichkeit der Anfechtung nach § 1041 ZPO hinaus von den staatlichen Gerichten auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden soll (vgl. BGH, WM 1981, 1056; WM 1971, 39; NJW 1952, 1296).
  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70

    Leistungsbestimmung durch Dritte

    Eine Genehmigung gemäß § 3 Satz 2 WährG ist nicht erforderlich; denn die Höhe der vom Erbbauberechtigten jeweils zu entrichtenden Geldbeträge wird in der Klausel nicht unmittelbar von einer Änderung der vereinbarten Bezugsgrößen - Grundstückswert oder allgemeine Wirtschafts- und Währungsverhältnisse - abhängig gemacht, sondern muß erst durch eine weitere selbständige Maßnahme - "Anpassung" an die veränderten Umstände - ermittelt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1970, V ZR 4/68, WM 1971, 39, 40, mit Nachweisen).

    Dabei sind die gesamten Umstände des Falles einschließlich des Inhalts der Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 30. Oktober 1970, V ZR 4/68, WM 1971, 39).

  • OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01

    Zum Begriff der Erschliessungskosten bei einem Grundstückskaufvertrag

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind alle den Vertragsschluss oder das Zustandekommen der Erklärung begleitenden Umstände zu berücksichtigen, soweit sie in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (BGH WM 1971, 39 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; 1997, 1772 ; Mayer-Maly/Busche, § 133 Rdn. 44, 53; BGB-RGRK/Piper, 12. Aufl., § 157 Rdn. 20), sodass das Landgericht der Behauptung der Klägerin hätte nachgehen müssen, man habe bei Abschluss des Vertrags auch die Erstattung nachfolgender Abwasserbeiträge durch den Verkäufer gewollt.
  • BVerwG, 03.10.1972 - I C 36.68

    Selbstbindung einer Verwaltungsbehörde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 14, 306 [308] und BGH in WM 1968, 470, WM 1969, 62, WM 1970, 1417 und WM 1971, 39 sowie die Zusammenstellung von Pikart, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wertsicherungsklausel, in WM 1969, 1062 ff.; ferner Hartmann in WM 1970, Sonderbeilage Nr. 4/1970), der sich der erkennende Senat anschließt, ist § 3 Satz 2 WährG eng auszulegen.
  • OLG Nürnberg, 14.10.2016 - 12 U 2437/14

    Begründet ein Rahmenvertrag die Pflicht zum Abschluss von Einzelverträgen?

    Als relevante Begleitumstände sind insbesondere die Vertragsverhandlungen der Parteien (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.1970 - V ZR 4/68, WM 1971, 39, 40), (auch spätere) Erklärungen der Parteien über den Inhalt des Rechtsgeschäfts (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879) sowie auch und vor allem die bestehende Interessenlage (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1980 - VIII ZR 300/79, NJW 1981, 1549, 1550) zu berücksichtigen.
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 256/86

    Vorliegen einer Garantie des rechtlichen Bestands einer Globalaktie - Auslegung

    Dabei ist nicht allein auf den Wortlaut der Erklärung abzustellen; vielmehr sind auch die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden, dem Empfänger erkennbaren Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 1964 - V ZR 178/63, WM 1964, 906, 907; v. 26. April 1968 - V ZR 67/65, WM 1968, 755, 756; v. 30. Oktober 1970 - V ZR 4/86, WM 1971, 39, 42; v. 20. Dezember 1974 - V ZR 132/73, WM 1975, 158, 159).
  • BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70

    Kauf von Grundstücken - Anspruch auf Kaufpreiszahlung - Einwilligung in eine

    Dabei wird folgendes übersehen: Lag hinsichtlich der Befugnis des Ehemannes, bei jenen Vorbesprechungen mit der Beklagten auch Abreden über Art und Weise der Kaufpreistilgung zu treffen, Anscheinsvollmacht vor (vgl. zu diesem Begriff BGH LM BGB § 167 Nr. 4, 10, 11 und 13 sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1970, V ZR 4/68, WM 1971, 39, 42), dann wirkte, weil in solchen Fällen die für die gewillkürte Stellvertretung geltenden Rechtsgrundsätze Anwendung finden (BGH LM a.a.O. Nr. 14), das vom Ehemann Erklärte nach § 164 Abs. 1 BGB unmittelbar für und gegen die Klägerin.
  • BGH, 05.03.1971 - V ZR 28/69

    Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Erbbaurechts - Ermittlung des

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 57/70

    Zulassung der Revision wegen eines Rechtsproblems aus der Hilfsbegründung -

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 67/70

    Übertragung eines Erbbaurechts durch notariellen Vertrag "mit sämtlichen sich aus

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